Sicherheit & Zugang

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Mietminderung bei: Ausfall Klingel/Sprechanlage

Sie verpassen Pakete und Besucher? Ein Ausfall der Klingel- oder Sprechanlage ist ein Mangel, den Sie nicht hinnehmen müssen. Erfahren Sie mehr.

Definition & Rechtsgrundlage

Ein Mangel an der Klingel- oder Sprechanlage liegt vor, wenn diese ihre Funktion nicht oder nur unzuverlässig erfüllt. Das bedeutet, dass Besucher nicht mehr klingeln können, Sie diese akustisch nicht verstehen oder der Türöffner (Summer) nicht funktioniert.

Die Klingel- und Sprechanlage ist Teil der Mietsache. Ihre Funktionsfähigkeit ist für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich (§ 535 BGB). Ein Ausfall ist ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB).

Ursachen & Symptome

Typische Ursachen

  • Defekter Klingeltaster
  • Kabelbruch in der Leitung
  • Defektes Netzteil der Anlage
  • Defekter Hörer oder Lautsprecher in der Wohnung
  • Fehlfunktion im Schließmechanismus (Summer)

Typische Anzeichen für Sie

  • Die Klingel gibt keinen Ton von sich.
  • Besucher sind an der Sprechanlage nicht oder nur sehr leise zu hören.
  • Der Knopf zum Öffnen der Haustür funktioniert nicht.
  • Die Anlage gibt Störgeräusche wie ein permanentes Brummen von sich.

Auswirkungen auf Gesundheit & Wohnqualität

Ein Ausfall der Klingel- und Sprechanlage führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Wichtige Lieferungen können nicht angenommen werden, Besucher stehen vor verschlossener Tür, und die soziale Teilhabe wird erschwert. Zudem ist die Sicherheit beeinträchtigt, da man nicht mehr prüfen kann, wer vor der Tür steht.

Beweisführung & Pflichten

Bitten Sie eine zweite Person (Freund, Nachbar), mit Ihnen die Fehlfunktion zu testen und dies zu bezeugen. Machen Sie ein kurzes Video, das zeigt, wie jemand klingelt und nichts passiert, oder wie der Türöffner nicht reagiert. Protokollieren Sie, seit wann der Defekt besteht.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss die Anlage reparieren lassen. Er ist für die Instandhaltung der gesamten Anlage bis zum Hörer in Ihrer Wohnung verantwortlich.

Hinweise zur Beweislast

Der Mieter muss die Fehlfunktion beweisen. Ein Zeuge oder ein kurzes Video ist hier hilfreich.

Ihre Vorgehensweise

  1. Schritt 1: Mangel rechtlich einordnen. Ist nur die Klingel defekt, die Sprechanlage oder der Türöffner? Die Beeinträchtigung ist unterschiedlich und damit auch die mögliche Minderung.
  2. Schritt 2: Beweise & Unterlagen sammeln. Bitten Sie eine zweite Person, mit Ihnen die Anlage zu testen und als Zeuge zu fungieren. Filmen Sie dabei, wie z.B. der Klingelknopf gedrückt wird, aber kein Ton ankommt.
  3. Schritt 3: Mängelanzeige rechtssicher formulieren. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den genauen Defekt und die Folgen (verpasste Pakete, keine Besucher). Eine unklare Anzeige wird oft ignoriert. Unser Assistent sorgt dafür, dass Ihr Schreiben professionell ist und alle nötigen Punkte enthält.
  4. Schritt 4: Reaktion des Vermieters bewerten. Reagiert der Vermieter auf Ihre Anzeige? Beauftragt er einen Elektriker? Davon hängen Ihre weiteren Optionen ab.
  5. Schritt 5: Zulässige Strategie & Minderungshöhe festlegen. Die Minderung für eine defekte Klingel ist meist gering, aber dennoch Ihr Recht. Eine falsche Einschätzung kann den Aufwand nicht wert sein oder zu Streit führen. Der Assistent hilft Ihnen, eine faire und verhältnismäßige Quote zu finden und die richtige Strategie zu wählen.

Minderung & Fallstricke

Mögliche Mietminderungssätze laut Rechtsprechung

Die Quote liegt meist zwischen 5-15%. 5% bei einem defekten Türöffner, bis zu 15% bei einem Totalausfall von Klingel und Sprechanlage. Die genaue Höhe hängt von der Beeinträchtigung im Einzelfall ab. Unser Assistent hilft Ihnen bei der Einordnung und der Formulierung einer sicheren Forderung.

Beispielurteile: AG Schöneberg, Az. 104 C 54/86: 15% Minderung bei Ausfall von Klingel und Gegensprechanlage. (juris.de); AG Mainz, Az. 8 C 191/96: 5% Minderung bei defektem Türöffner. (anwalt.de)

Wann ist eine Mietminderung nicht möglich?

  • Bei einer sehr kurzen, vorübergehenden Störung.
  • Wenn der Mieter den Hörer in der Wohnung selbst beschädigt hat.

Risiken und rechtliche Fallstricke

Ohne schriftliche Mängelanzeige ist eine Minderung riskant. Auch wenn die Beeinträchtigung klar ist, müssen die formellen Schritte eingehalten werden, um rechtlich sicher zu agieren. Eine zu hohe Minderung kann als Mietrückstand gewertet werden. Die Analyse durch unseren Assistenten schützt Sie davor.

Verjährung & Fristen

Der Anspruch auf Instandsetzung verjährt während des Mietverhältnisses nicht.

Häufige Fragen

Ihr Zuhause ist es wert.

Lassen Sie sich von Mietmängeln nicht unterkriegen. Nutzen Sie Ihre Rechte als Mieter und sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause wieder der Ort wird, an dem Sie sich wohlfühlen.

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