Sonstige Mängel

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Mietminderung bei: Wasserschaden

Wasser in der Wohnung ist ein Notfall. Erfahren Sie, welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen müssen und wie hoch die Mietminderung ausfallen kann.

Definition & Rechtsgrundlage

Ein Wasserschaden liegt vor, wenn unkontrolliert Wasser in die Wohnung eindringt. Dies kann durch einen Rohrbruch, ein undichtes Dach, eine defekte Waschmaschine beim Nachbarn oder Starkregen passieren. Die Folgen sind meist durchnässte Wände, Böden und Decken, Schimmelgefahr und Unbewohnbarkeit von Teilen der Wohnung.

Ein Wasserschaden ist ein schwerwiegender Mangel nach § 536 BGB. Die Minderungshöhe hängt stark davon ab, welche Räume wie stark betroffen sind. Das LG Darmstadt (Az. 6 S 368/87) sprach bei Unbewohnbarkeit durch Wasserschaden eine Minderung von 100% zu.

Ursachen & Symptome

Typische Ursachen

  • Rohrbruch in der Wand oder Decke
  • Undichtes Dach oder undichte Regenrinne
  • Defekte Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Spülmaschine) bei Ihnen oder Nachbarn
  • Rückstau aus der Kanalisation bei Starkregen
  • Auslaufende Heizkörper

Typische Anzeichen für Sie

  • Sichtbares Wasser an Wänden, Decken oder auf dem Boden
  • Große, dunkle Wasserflecken
  • Aufgequollenes Parkett oder welliger Teppich
  • Tropfende Decken
  • Muffiger Geruch

Auswirkungen auf Gesundheit & Wohnqualität

Neben der direkten Zerstörung von Mobiliar und Bausubstanz besteht eine hohe Gefahr von Schimmelbildung, die gesundheitsschädlich ist. Der Lärm und die Unannehmlichkeiten durch Trocknungsgeräte können die Wohnqualität massiv beeinträchtigen.

Beweisführung & Pflichten

Dokumentieren Sie den Schaden sofort und umfassend mit Fotos und Videos! Fotografieren Sie die Wasserflecken, das tropfende Wasser, beschädigtes Mobiliar und den Wasserstand. Halten Sie den genauen Zeitpunkt des Schadenseintritts fest. Ein Tagebuch über die Beeinträchtigungen (z.B. Lärm durch Trocknungsgeräte) ist essenziell. Mit unserem Pro-Paket können Sie die Fotos direkt für Ihr Anschreiben analysieren lassen.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss sofort handeln, um den Schaden zu begrenzen und die Ursache zu beseitigen. Er muss für die Trocknung der Wohnung sorgen und die Folgeschäden (neuer Bodenbelag, Malerarbeiten) beheben.

Hinweise zur Beweislast

Der Mieter muss den Schaden und dessen Ausmaß beweisen (Fotos!). Der Vermieter muss beweisen, dass den Mieter ein Verschulden trifft.

Ihre Vorgehensweise

  1. Schritt 1: Mangel rechtlich einordnen & Sofortmaßnahmen. Handeln Sie sofort: Wasser abstellen, Strom sichern. Ein Wasserschaden ist immer ein erheblicher Mangel und ein Notfall.
  2. Schritt 2: Beweise & Unterlagen sammeln. Machen Sie sofort Fotos und Videos vom Schaden, um das Ausmaß festzuhalten. Dokumentieren Sie beschädigte Möbel. Halten Sie den genauen Zeitpunkt der Meldung an den Vermieter fest.
  3. Schritt 3: Mängelanzeige rechtssicher formulieren. In einem Notfall ist die korrekte, nachweisbare Information des Vermieters mit kurzer Fristsetzung entscheidend, um Ihr Recht auf Selbsthilfe (Ersatzvornahme) zu wahren. Nutzen Sie unseren Assistenten, um in dieser Stresssituation ein formal korrektes Notfall-Schreiben zu erstellen.
  4. Schritt 4: Reaktion des Vermieters bewerten. Organisiert der Vermieter sofort Hilfe? Wenn nicht, sind Sie unter Umständen berechtigt, selbst einen Notdienst zu rufen. Aber nur, wenn Sie die Schritte zuvor korrekt befolgt haben.
  5. Schritt 5: Zulässige Strategie & Minderungshöhe festlegen. Die Minderungshöhe kann beträchtlich sein, hängt aber von den betroffenen Räumen und der Dauer der Beeinträchtigung (inkl. Trocknungszeit) ab. Eine falsche Berechnung ist riskant. Der Assistent hilft Ihnen, eine faire und sichere Minderung zu ermitteln.

Minderung & Fallstricke

Mögliche Mietminderungssätze laut Rechtsprechung

Die Minderung ist stark vom Einzelfall abhängig: 10-20% für Lärm durch Trocknungsgeräte. 30-60% wenn einzelne Räume unbenutzbar sind. 80-100% wenn die ganze Wohnung unbewohnbar ist. Eine faire und realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall erhalten Sie durch die individuelle Analyse unseres Assistenten. Dies verhindert, dass Sie die Minderung zu hoch ansetzen und Probleme bekommen.

Beispielurteile: LG Köln, Az. 9 S 312/83: 80% Minderung bei erheblicher Feuchtigkeit und Schimmelgefahr nach Wasserschaden. (juris.de); AG Schöneberg, Az. 10 C 3/99: 10% Minderung allein für den Lärm von Trocknungsgeräten. (mietrecht-urteile.de)

Wann ist eine Mietminderung nicht möglich?

  • Wenn der Mieter den Schaden selbst verschuldet hat.
  • Wenn der Schaden sofort und ohne nennenswerte Beeinträchtigung behoben wird.

Risiken und rechtliche Fallstricke

Wer den Schaden nicht sofort meldet, kann sich schadensersatzpflichtig machen für Folgeschäden, die hätten vermieden werden können. Handeln Sie also sofort, aber gehen Sie formal richtig vor. Ein weiteres Risiko besteht darin, auf Kosten für einen selbst beauftragten Notdienst sitzen zu bleiben, wenn die korrekte, fristgerechte Information des Vermieters nicht nachweisbar ist. Unser Assistent hilft, solche formalen Fehler zu vermeiden.

Verjährung & Fristen

Der Anspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nicht. Die Minderung gilt für die Dauer der Beeinträchtigung.

Häufige Fragen

Ihr Zuhause ist es wert.

Lassen Sie sich von Mietmängeln nicht unterkriegen. Nutzen Sie Ihre Rechte als Mieter und sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause wieder der Ort wird, an dem Sie sich wohlfühlen.

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