Sonstige Mängel
ZurückMietminderung bei: Defekte Toilette, Dusche oder Badewanne
Eine kaputte Toilette oder eine unbenutzbare Dusche sind gravierende Mängel. Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist und wie viel Miete Sie mindern können.
Definition & Rechtsgrundlage
Ein Mangel an Sanitäranlagen liegt vor, wenn die Funktion der Toilette, der Dusche oder der Badewanne erheblich beeinträchtigt ist. Das reicht von einer permanent verstopften Toilette über eine nicht funktionierende Spülung bis hin zu Rissen in der Keramik oder einer unbenutzbaren Dusche.
Die Nutzung von Bad und Toilette gehört zu den fundamentalsten Aspekten des Wohnens. Ein Ausfall stellt einen schweren Mangel dar, der eine hohe Mietminderung rechtfertigt (§ 536 BGB). Das AG Berlin-Charlottenburg (Az. 211 C 3/13) sprach einem Mieter 80% Minderung zu, da die einzige Toilette der Wohnung unbenutzbar war.
Ursachen & Symptome
Typische Ursachen
- Defekter Spülkasten oder Schwimmer in der Toilette
- Verstopfung in den Abflussrohren (kann auch durch andere Hausbewohner verursacht werden)
- Risse in der Keramik durch Materialermüdung oder Vorschäden
- Defekte Armaturen oder Duschköpfe
- Undichte Silikonfugen, die zu Wasserschäden führen
Typische Anzeichen für Sie
- Die Toilettenspülung läuft permanent durch oder funktioniert gar nicht.
- Die Toilette oder die Dusche ist verstopft und das Wasser läuft nicht ab.
- Die Dusch- oder Badewannenarmatur lässt sich nicht mehr regulieren.
- Die Toilettenschüssel oder das Waschbecken hat einen großen Riss und ist undicht.
- Das Wasser läuft unter der Dusch- oder Badewanne hervor.
Auswirkungen auf Gesundheit & Wohnqualität
Der Ausfall von sanitären Anlagen macht eine Wohnung je nach Umfang nahezu unbewohnbar. Die grundlegendsten Bedürfnisse der Hygiene können nicht befriedigt werden. Dies stellt eine extreme Beeinträchtigung der Lebensqualität dar.
Beweisführung & Pflichten
Fotografieren Sie den Defekt eindeutig. Machen Sie bei einer laufenden Spülung oder einer Verstopfung ein kurzes Video. Dokumentieren Sie genau, seit wann der Mangel besteht und welche Auswirkungen er hat (z.B. 'Wohnung ohne funktionierende Toilette').
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss für die sofortige Instandsetzung sorgen. Ein Ausfall der einzigen Toilette oder Dusche ist ein Notfall, der umgehendes Handeln erfordert.
Hinweise zur Beweislast
Der Mieter muss den Defekt und die Unbenutzbarkeit beweisen. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Mangel (insb. Verstopfung) verschuldet hat.
Ihre Vorgehensweise
- Schritt 1: Mangel rechtlich einordnen & Sofortmaßnahmen. Der Ausfall der einzigen Toilette ist ein Notfall und erfordert sofortiges Handeln. Bei Verstopfung: Haben Sie diese selbst verursacht (z.B. durch Feuchttücher)?
- Schritt 2: Beweise & Unterlagen sammeln. Machen Sie sofort Fotos oder ein Video vom Defekt (z.B. die nicht funktionierende Spülung). Notieren Sie den genauen Zeitpunkt, wann Sie den Vermieter informiert haben.
- Schritt 3: Mängelanzeige rechtssicher formulieren. In einem Notfall müssen Sie dem Vermieter eine sehr kurze Frist setzen. Ein Formfehler hier kann Sie das Recht auf einen Notdienst kosten. Verlassen Sie sich auf unseren Assistenten, um ein rechtssicheres Notfall-Schreiben zu erstellen.
- Schritt 4: Reaktion des Vermieters bewerten. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb weniger Stunden auf Ihren Notruf, sind Sie unter Umständen zur Selbsthilfe berechtigt – aber nur, wenn die vorherigen Schritte korrekt waren.
- Schritt 5: Zulässige Strategie & Minderungshöhe festlegen. Die Minderung kann bei Ausfall der einzigen Toilette bis zu 80% betragen. Eine falsche Berechnung kann jedoch riskant sein. Der Assistent führt Sie sicher durch diese Bewertung und schlägt eine fundierte Strategie vor.
Minderung & Fallstricke
Mögliche Mietminderungssätze laut Rechtsprechung
Ausfall der einzigen Toilette: 60-80%. Ausfall der Dusche/Badewanne: 20-40%. Defekte Spülung: 15-30%. Verstopfung: 10-30%. Dies sind nur grobe Richtwerte. Die genaue Höhe ist stark vom Einzelfall abhängig und sollte durch eine individuelle Analyse, wie sie unser Mietminderungs-Assistent bietet, präzisiert werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Beispielurteile: AG Hannover, Az. 539 C 48/82: 30% Minderung bei defekter Toilettenspülung. (juris.de); AG Köln, Az. 203 C 35/08: 15% Minderung bei einer vollständig verstopften Badewanne. (anwalt.de)
Wann ist eine Mietminderung nicht möglich?
- Wenn der Mieter die Verstopfung selbst verschuldet hat.
- Bei sehr geringfügigen Mängeln (z.B. ein kleiner Kratzer im Waschbecken).
Risiken und rechtliche Fallstricke
Das größte Risiko ist, bei einer selbst verursachten Verstopfung einen Notdienst zu rufen und dem Vermieter die Kosten aufbürden zu wollen. Stellt der Handwerker fest, dass Sie die Ursache sind, tragen Sie die vollen Kosten. Ein weiteres Risiko ist, ohne korrekte Fristsetzung einen Dienst zu beauftragen und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Unser Assistent hilft Ihnen, hier formal alles richtig zu machen.
Verjährung & Fristen
Der Anspruch auf funktionierende Sanitäranlagen verjährt nicht.
Häufige Fragen
Ihr Zuhause ist es wert.
Lassen Sie sich von Mietmängeln nicht unterkriegen. Nutzen Sie Ihre Rechte als Mieter und sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause wieder der Ort wird, an dem Sie sich wohlfühlen.
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