Sonstige Mängel

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Mietminderung bei: Ausfall der Stromversorgung

Kein Licht, kein Kühlschrank, kein Internet. Ein Stromausfall in der Wohnung ist ein schwerwiegender Mangel. Das sind Ihre Rechte.

Definition & Rechtsgrundlage

Ein Stromausfall als Mietmangel liegt vor, wenn die Stromversorgung in der gesamten Wohnung oder in wesentlichen Teilen davon aufgrund eines Defekts in der hausinternen Elektroinstallation ausfällt. Ausgenommen sind großflächige Stromausfälle des Energieversorgers, die ein ganzes Viertel betreffen.

Eine funktionierende Stromversorgung ist essenzieller Bestandteil des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 535 BGB). Ein Ausfall ist ein schwerwiegender Mangel, der je nach Dauer und Umfang zu einer hohen Mietminderung führen kann (§ 536 BGB). Das AG Schöneberg (Az. 8 C 450/93) sah eine Minderung von 100% für die Dauer eines Totalausfalls für gerechtfertigt an.

Ursachen & Symptome

Typische Ursachen

  • Defekter Sicherungskasten oder Hauptsicherung für die Wohnung
  • Schmorbrand oder Kurzschluss in einer Verteilerdose
  • Veraltete oder beschädigte Leitungen in der Wand
  • Defekte Zähleranlage

Typische Anzeichen für Sie

  • In der gesamten Wohnung oder in mehreren Räumen funktionieren Licht und Steckdosen nicht.
  • Sicherungen lassen sich nicht wieder einschalten oder fliegen sofort wieder raus.
  • Es riecht verschmort aus einer Steckdose oder einem Lichtschalter.

Auswirkungen auf Gesundheit & Wohnqualität

Ein Stromausfall legt das moderne Leben lahm: Kein Licht, keine Kühl- und Gefriergeräte (Lebensmittel verderben), keine Heizungssteuerung, kein Internet (Problem im Homeoffice), keine Möglichkeit, elektronische Geräte zu laden oder zu nutzen.

Beweisführung & Pflichten

Dokumentieren Sie den Ausfall so genau wie möglich: Notieren Sie Datum und exakte Uhrzeit des Beginns und des Endes des Ausfalls. Fotografieren Sie den dunklen Raum, den ausgeschalteten Sicherungskasten und ggf. den Inhalt eines aufgetauten Gefrierschranks als Beleg für Folgeschäden.

Pflichten des Vermieters

Bei einem Stromausfall in der Wohnung ist der Vermieter zur sofortigen Handlung verpflichtet. Er muss umgehend einen Elektriker-Notdienst beauftragen, um die Versorgung wiederherzustellen.

Hinweise zur Beweislast

Der Mieter muss den Ausfall und dessen Dauer beweisen. Ein Protokoll der Anrufe beim Vermieter und die Rechnung des Notdienstes sind wichtige Belege.

Ihre Vorgehensweise

  1. Schritt 1: Mangel rechtlich einordnen & Sofortmaßnahmen. Ist es ein hausinternes Problem oder ein Ausfall des öffentlichen Netzes? Nur ersteres ist ein Mangel. Prüfen Sie, ob Licht im Treppenhaus oder bei Nachbarn funktioniert.
  2. Schritt 2: Beweise & Unterlagen sammeln. Notieren Sie den exakten Zeitpunkt des Ausfalls und halten Sie den Vermieter über die Dauer auf dem Laufenden. Machen Sie Fotos von einem dunklen Raum oder einem ausgefallenen digitalen Wecker als einfachen Zeitnachweis.
  3. Schritt 3: Mängelanzeige rechtssicher formulieren. Ein Stromausfall ist ein Notfall. Sie müssen dem Vermieter sofort eine sehr kurze Frist setzen. Ein Formfehler hier kann Sie das Recht kosten, selbst einen Notdienst zu rufen. Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie unseren Assistenten für ein formal korrektes Notfall-Schreiben.
  4. Schritt 4: Reaktion des Vermieters bewerten. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb weniger Stunden auf Ihren Notruf, dürfen Sie unter Umständen selbst handeln. Aber nur, wenn die vorherigen Schritte sauber dokumentiert wurden.
  5. Schritt 5: Zulässige Strategie & Minderungshöhe festlegen. Bei einem Totalausfall sind 100% Minderung pro Tag möglich, aber die Berechnung muss exakt sein. Der Assistent hilft Ihnen, die Minderung taggenau zu berechnen und schützt Sie so vor Fehlern und dem Risiko eines Mietrückstandes.

Minderung & Fallstricke

Mögliche Mietminderungssätze laut Rechtsprechung

Totalausfall der Wohnung: 100% Minderung für die Dauer des Ausfalls. Ausfall in einzelnen, wichtigen Räumen (Küche, Bad): 20-40%. Ausfall nur einzelner Steckdosen: 5-10%. Eine taggenaue Berechnung ist wichtig. Um hier keine Fehler zu machen, kann Ihnen unser Assistent helfen, die Minderung korrekt zu berechnen und zu begründen.

Beispielurteile: AG Schöneberg, Az. 8 C 450/93: 100% Minderung bei Totalausfall. (mietrecht-lexikon.de); AG Neukölln, Az. 15 C 23/87: 20% Minderung bei wiederholten, kurzzeitigen Stromausfällen. (anwalt.de)

Wann ist eine Mietminderung nicht möglich?

  • Wenn ein stadtweiter Stromausfall vorliegt.
  • Wenn der Mieter den Ausfall selbst verursacht hat (z.B. durch Überlastung einer Mehrfachsteckdose und das Herausfliegen einer Sicherung, die er selbst wieder einschalten kann).

Risiken und rechtliche Fallstricke

Das größte Risiko ist, selbst einen Elektriker zu beauftragen, ohne dem Vermieter eine Chance zur Reaktion zu geben. Dann bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen. Eine nachweisliche, korrekte und extrem kurze Fristsetzung, wie sie unser Assistent formuliert, ist hier entscheidend, um die Kosten später erstattet zu bekommen.

Verjährung & Fristen

Der Anspruch auf eine funktionierende Stromversorgung verjährt nicht.

Häufige Fragen

Ihr Zuhause ist es wert.

Lassen Sie sich von Mietmängeln nicht unterkriegen. Nutzen Sie Ihre Rechte als Mieter und sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause wieder der Ort wird, an dem Sie sich wohlfühlen.

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