Gemeinschaftseigentum

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Mietminderung bei: Ausfall des Fahrstuhls

Der Aufzug ist schon wieder kaputt? Besonders in höheren Etagen ist das ein erheblicher Mangel. Wir erklären Ihre Rechte zur Mietminderung.

Definition & Rechtsgrundlage

Ein Mangel liegt vor, wenn ein im Mietvertrag zugesicherter oder im Haus vorhandener Aufzug über einen längeren Zeitraum nicht benutzbar ist. Die Erreichbarkeit der Wohnung ist dadurch, insbesondere für Bewohner höherer Stockwerke, erheblich eingeschränkt.

Ist ein Aufzug vorhanden, gehört dessen Nutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 BGB). Sein Ausfall ist ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB). Die Höhe der Minderung ist stark vom Stockwerk und den persönlichen Umständen des Mieters abhängig.

Ursachen & Symptome

Typische Ursachen

  • Technischer Defekt (z.B. Steuerung, Antrieb, Türmechanismus)
  • Regelmäßige Wartungsarbeiten
  • Vandalismus
  • Stromausfall im Gebäude

Typische Anzeichen für Sie

  • Der Aufzug steht still und zeigt 'Außer Betrieb' an.
  • Der Aufzug fährt, aber die Türen öffnen nicht.
  • Der Aufzug bleibt häufig stecken.
  • Die TÜV-Plakette ist seit langem abgelaufen.

Auswirkungen auf Gesundheit & Wohnqualität

Ein Aufzugsausfall bedeutet eine enorme körperliche Belastung, besonders beim Transport von Einkäufen, Kinderwagen oder für ältere und gehbehinderte Menschen. Die Wohnung ist de facto nur noch eingeschränkt erreichbar und nutzbar.

Beweisführung & Pflichten

Dokumentieren Sie den Ausfall mit einem Protokoll: Notieren Sie genau, von wann bis wann der Aufzug außer Betrieb war. Machen Sie Fotos von der Anzeige 'Außer Betrieb' oder von entsprechenden Aushängen im Hausflur. Dies ist die Grundlage für eine exakte, tagesgenaue Abrechnung der Minderung.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist für die Betriebsbereitschaft und Sicherheit des Aufzugs verantwortlich. Er muss bei einem Ausfall unverzüglich die zuständige Wartungsfirma informieren und auf eine schnelle Reparatur drängen.

Hinweise zur Beweislast

Der Mieter muss die Dauer des Ausfalls beweisen. Das Protokoll und Fotos von Aushängen sind hier entscheidend.

Ihre Vorgehensweise

  1. Schritt 1: Mangel rechtlich einordnen. Ist der Ausfall nur kurz für eine Wartung oder ein Dauerzustand? In welcher Etage wohnen Sie? Sind Sie auf den Aufzug angewiesen (Gehhilfe, Kinderwagen)? Diese Faktoren bestimmen die Erheblichkeit des Mangels.
  2. Schritt 2: Beweise & Unterlagen sammeln. Führen Sie ein exaktes Protokoll über die Ausfallzeiten (von Datum/Uhrzeit bis Datum/Uhrzeit). Machen Sie datierte Fotos von Aushängen ('Außer Betrieb').
  3. Schritt 3: Mängelanzeige rechtssicher formulieren. Informieren Sie den Vermieter schriftlich. Eine Minderung ist nur für die exakten Ausfalltage möglich, daher muss Ihr Schreiben diese Daten enthalten, um rechtssicher zu sein. Unser Assistent hilft Ihnen, dies korrekt zu formulieren und die Minderung taggenau zu berechnen.
  4. Schritt 4: Reaktion des Vermieters bewerten. Kümmert sich der Vermieter sofort? Informiert er über die voraussichtliche Dauer der Reparatur? Eine gute Kommunikation kann hier entscheidend sein.
  5. Schritt 5: Zulässige Strategie & Minderungshöhe festlegen. Die Quote hängt stark von Ihrer Etage ab. Eine pauschale Minderung für den ganzen Monat ist meist unzulässig und riskant. Der Assistent ist das ideale Werkzeug für diesen Fall, da er eine taggenaue Berechnung vorschlägt und Sie vor rechtlichen Fallstricken bewahrt.

Minderung & Fallstricke

Mögliche Mietminderungssätze laut Rechtsprechung

Die Quoten sind stark vom Stockwerk und persönlichen Umständen abhängig: 1.-3. Stock: 0-5%. 4.-5. Stock: 10-15%. Ab 6. Stock: 15-25%. Für eine genaue Berechnung, die Ihre Etage und persönliche Situation (z.B. Gehbehinderung) berücksichtigt, ist unser Mietminderungs-Assistent das beste Werkzeug. Er hilft Ihnen, eine faire und rechtlich haltbare Quote zu finden.

Beispielurteile: LG Berlin, Az. 63 S 124/81: 15% Minderung für eine Wohnung im 7. Stock bei Aufzugsausfall. (Berliner Mieterverein); AG München, Az. 473 C 24103/15: 20% Minderung für einen gehbehinderten Mieter im 5. Stock. (juris.de)

Wann ist eine Mietminderung nicht möglich?

  • Bei sehr kurzen, angekündigten Wartungsarbeiten (z.B. 1-2 Stunden).
  • Wenn Sie im Erdgeschoss wohnen und den Aufzug nicht benötigen.
  • Wenn im Mietvertrag die Nutzung des Aufzugs explizit ausgeschlossen wurde (sehr selten).

Risiken und rechtliche Fallstricke

Eine zu hoch angesetzte oder pauschale Minderung kann zu Mietrückständen führen. Eine tagesgenaue Abrechnung auf Basis eines Protokolls ist der sicherste Weg, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Unser Assistent unterstützt Sie bei dieser genauen Berechnung und schlägt eine sichere Vorgehensweise vor, um kein Risiko einzugehen.

Verjährung & Fristen

Der Anspruch auf einen funktionierenden Aufzug verjährt nicht.

Häufige Fragen

Ihr Zuhause ist es wert.

Lassen Sie sich von Mietmängeln nicht unterkriegen. Nutzen Sie Ihre Rechte als Mieter und sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause wieder der Ort wird, an dem Sie sich wohlfühlen.

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