Schädlinge & Hygiene

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Mietminderung bei: Schädlingsbefall

Mäuse, Kakerlaken oder Silberfische in der Wohnung? Das müssen Sie nicht dulden. Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist und welche Rechte Sie haben.

Definition & Rechtsgrundlage

Schädlingsbefall liegt vor, wenn sich Ungeziefer oder Schädlinge in einem erheblichen Ausmaß in der Wohnung oder im Haus ausbreiten und dadurch die Hygiene, die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Bewohner beeinträchtigt werden. Ein einzelner Käfer ist kein Mangel, eine Ameisenstraße oder wiederkehrender Mäusekot hingegen schon.

Eine von Schädlingen befallene Wohnung ist nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet und stellt einen erheblichen Mangel dar (§ 536 BGB). Das AG Brandenburg (Az. 32 C 520/00) sprach Mietern bei einem starken Kakerlakenbefall 100% Minderung zu, da die Wohnung unbewohnbar war.

Ursachen & Symptome

Typische Ursachen

  • Bauliche Mängel (Löcher in Wänden, undichte Keller), durch die Schädlinge eindringen
  • Mangelnde Hygiene im Haus (z.B. überquellende Mülltonnen)
  • Einschleppung durch Vormieter oder Nachbarn
  • Befall in der Bausubstanz (z.B. Holzwürmer)

Typische Anzeichen für Sie

  • Sichtbare Schädlinge (lebend oder tot)
  • Angefressene Lebensmittel oder Textilien
  • Mäuse- oder Rattenkot
  • Unangenehmer, süßlicher Geruch (bei Wanzen oder Schaben)
  • Häutungsreste von Insekten
  • Nagespuren an Möbeln oder Kabeln

Auswirkungen auf Gesundheit & Wohnqualität

Schädlinge sind nicht nur ekelerregend, sie können auch Krankheiten übertragen (Ratten, Kakerlaken), Allergien auslösen (Hausstaubmilben, Schabenkot), Lebensmittel verderben und Materialschäden anrichten.

Beweisführung & Pflichten

Die Dokumentation ist entscheidend! Fotografieren Sie die Schädlinge, den Kot, die Fraßspuren. Fangen Sie einzelne Exemplare in einem Glas als Beweisstück. Führen Sie ein Protokoll: Wann und wo haben Sie wie viele Schädlinge gesehen? Diese Beweise sind unerlässlich, um mit unserem Assistenten eine wirksame Mängelanzeige zu erstellen.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist grundsätzlich für die Beseitigung des Schädlingsbefalls verantwortlich. Er muss einen professionellen Kammerjäger beauftragen und die Kosten dafür tragen, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Mieter den Befall allein und nachweislich verursacht hat.

Hinweise zur Beweislast

Der Mieter muss den Befall beweisen. Dann muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter allein verantwortlich ist, was oft sehr schwer ist. In der Regel liegt die Verantwortung beim Vermieter.

Ihre Vorgehensweise

  1. Schritt 1: Mangel rechtlich einordnen. Handelt es sich um vereinzelte 'Lästlinge' oder um gesundheitsgefährdende 'Schädlinge'? Diese juristische Unterscheidung ist für das weitere Vorgehen und die Minderungshöhe entscheidend.
  2. Schritt 2: Beweise & Unterlagen sammeln. Überwinden Sie den Ekel und sichern Sie Beweise: Fotografieren Sie Kot, Fraßspuren und die Tiere selbst. Fangen Sie wenn möglich ein Exemplar in einem Glas für den Kammerjäger.
  3. Schritt 3: Mängelanzeige rechtssicher formulieren. Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich. Ein Befall kann sich schnell ausbreiten. Ein fehlerhaftes Schreiben kann zu Verzögerungen führen, die das Problem verschlimmern. Unser Assistent stellt sicher, dass Ihre Anzeige die Dringlichkeit korrekt kommuniziert und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
  4. Schritt 4: Reaktion des Vermieters bewerten. Stellt der Vermieter nur eine Mausefalle auf oder beauftragt er einen Profi? Seine Reaktion bestimmt Ihre nächsten Schritte.
  5. Schritt 5: Zulässige Strategie & Minderungshöhe festlegen. Die Minderungshöhe hängt stark von der Art der Schädlinge ab (Maus vs. Kakerlake). Eine falsche Selbsteinschätzung kann ernste rechtliche Konsequenzen haben. Lassen Sie den Assistenten eine sichere, auf Vergleichsurteilen basierende Strategie für Sie entwickeln.

Minderung & Fallstricke

Mögliche Mietminderungssätze laut Rechtsprechung

Die Quote ist stark von der Art des Schädlings abhängig: Silberfische/Motten: 5-20%. Ameisen: 10-25%. Mäuse/Ratten: 20-50%. Kakerlaken/Pharaoameisen: 50-100%. Lassen Sie sich nicht von pauschalen Tabellen verunsichern. Eine individuelle Bewertung Ihres Falls durch unseren Mietminderungs-Assistenten führt zu einer realistischen und sicheren Einschätzung.

Beispielurteile: AG Tiergarten, Az. 6 C 395/95: 30% Minderung bei Mäusebefall. (juris.de); AG Altona, Az. 316 C 117/04: 20% Minderung bei einem erheblichen Befall mit Silberfischen in der ganzen Wohnung. (mieterverein-hamburg.de)

Wann ist eine Mietminderung nicht möglich?

  • Bei vereinzelten Insekten (eine Spinne, ein paar Ameisen im Sommer).
  • Wenn der Mieter den Befall eindeutig selbst verursacht hat (z.B. durch extreme Messie-Zustände).

Risiken und rechtliche Fallstricke

Das größte Risiko ist die Verschleppung der Meldung. Ein kleiner Befall kann schnell zu einer Plage werden. Sie könnten sich sogar schadensersatzpflichtig machen, wenn der Befall auf andere Wohnungen übergreift, weil Sie ihn nicht gemeldet haben. Handeln Sie also schnell, aber formal korrekt, um auf der sicheren Seite zu sein. Unser Assistent hilft dabei.

Verjährung & Fristen

Der Anspruch auf eine schädlingsfreie Wohnung verjährt nicht.

Häufige Fragen

Ihr Zuhause ist es wert.

Lassen Sie sich von Mietmängeln nicht unterkriegen. Nutzen Sie Ihre Rechte als Mieter und sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause wieder der Ort wird, an dem Sie sich wohlfühlen.

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